Unsere Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG

Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG und die Verbag Versicherungsberatungs AG sind Vermittler, die der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Rahmen der Vermittleraufsicht unterstehen (Registernummer 10250 und 10424). Mit den folgenden Informationen kommen wir unserer Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG nach.

a. Identität und Adresse:
Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG, Seefeldstrasse 15, CH-8008 Zürich,
Verbag Versicherungsberatungs AG, Lettenstrasse 7, CH-6343 Rotkreuz

Handelsregister des Kantons Zürich, Unternehmens-Identifikationsnummer: CHE-108.666.574, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Handelsregister des Kantons Zug, Unternehmens-Identifikationsnummer: CHE-106.718.846, Rechtsform: Aktiengesellschaft

b. Als unabhängige, ungebundene Versicherungsmakler vermitteln Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG und die Verbag Versicherungsberatungs AG regelmässig Versicherungsverträge für verschiedene Versicherungsgesellschaften.

c. Sämtliche von uns angebotenen Versicherungsleistungen werden mit mehreren Versicherungsgesellschaften ausgehandelt, es sei denn, nur eine Versicherungsgesellschaft bietet den jeweiligen Versicherungsschutz an. Bei der Angebotsunterbreitung informieren wir unsere Kunden, mit welcher Versicherungsgesellschaft wir verhandelt haben.

d. Basierend auf einem Maklermandat und einer Zusammenarbeitsvereinbarung erbringen wir unsere Dienstleistungen. Für diese werden wir ohne anderweitige Vereinbarung durch marktübliche Courtagen der Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen entschädigt. Auf Anfrage weisen wir die von Dritten bezogenen Beträge aus, ebenso unsere damit verrechneten Aufwände.

e. Unsere mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen betrauten Berater sind gemäss den gesetzlichen Bestimmungen bei der FINMA registriert. Die Registrierung kann über das Vermittlerportal der FINMA eingesehen werden. Diese Registrierung, bzw. deren Anforderungen stellt sicher, dass die Berater über die vom Gesetzgeber vorgesehen Fachkenntnisse (Aus- und Weiterbildung) i.S.v. Art. 43 VAG i.V.m. Art. 190f. AVO verfügen und Sie sich darüber informieren können.

f. Bei Fahrlässigkeit, Irrtum oder falschen Angaben in Verbindung mit unserer Vermittlungstätigkeit können die juristischen Personen Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG wie auch die Verbag Versicherungsberatungs AG haftbar gemacht werden. Bitte richten Sie Ihre Beschwerden schriftlich an die Geschäftsleitung:

Herrn Nepomuk Loesti, Arthur J. Gallagher (Schweiz), Seefeldstrasse 15 CH-8008 Zürich
Herrn Nepomuk Loesti, Verbag Versicherungsberatungs AG, Lettenstrasse 7, CH-6343 Rotkreuz

g. Wir sind Verantwortliche für sämtliche personenbezogenen Daten, die uns von Ihnen oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Wir erheben und verarbeiten Informationen über Sie, um Versicherungsverträge abzuschliessen und Ansprüche zu bearbeiten. Zudem werden Ihre Daten für geschäftliche Zwecke wie Betrugsprävention und -aufdeckung sowie Finanzmanagement verwendet. Dies kann die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, wie Versicherer, Rückversicherer, andere Makler, Schadenbearbeiter, Schadenregulierer, Kreditauskunfteien, Dienstleister, professionelle Berater, Aufsichtsbehörden, die Polizei und staatliche Stellen oder Betrugsbekämpfungseinrichtungen einschliessen.

Nach dem Datenschutzgesetz haben Sie das Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie vorliegen, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage diese verarbeitet werden. Darüber hinaus können Sie Auskunft über die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die an der Erhebung beteiligten Personen und die Datenempfänger anfordern. Sie haben das Recht, unkorrekte Angaben berichtigen oder vernichten zu lassen oder die Weitergabe an Dritte zu untersagen.

Zum Zwecke der Überwachung und Verbesserung der von uns angebotenen Dienstleistungen können wir Telefongespräche aufzeichnen lassen. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten in Bezug auf diese finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter AJG Schweiz (www.ajg.com/ch/).

Wenn Sie uns personenbezogene Daten einer anderen Person zur Verfügung stellen, müssen Sie diese Person darüber entsprechend informieren und ihr eine Kopie dieser Erklärung vorlegen.

h. Bei Abschluss eines (Rück-)Versicherungsvertrages können die Versicherer Auskunft über Angelegenheiten verlangen, die für ihre Risikobewertung von Bedeutung sein können. Sie müssen die Fragen der Versicherer richtig und vollständig beantworten. Sie haben auch von sich aus Einzelheiten zu besonderen Umständen anzugeben, deren Bedeutung für die Versicherer bei der Risikobewertung wesentlich sein können. Sollten Sie Kenntnis von unrichtigen oder unvollständigen Risikoangaben erlangen, haben Sie dies unverzüglich den Versicherern zu melden. Andernfalls kann ein Vertrag als ungültig oder nicht bindend betrachtet werden. Wechselt der Vertragsgegenstand den Besitzer, müssen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Wenn Sie Konkurs anmelden, müssen Sie die Versicherungsgesellschaft darüber unverzüglich informieren. Die vorstehende Risikobeschreibungspflicht ist die nach Schweizer Recht anwendbare, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) vorgeschriebene Pflicht. Wenn Ihre Police nicht schweizerischem Recht unterliegt, wird von Ihnen erwartet, Risikoinformationen in Einklang mit den Anforderungen des anwendbaren Rechts offenzulegen. Unter solchen Umständen erwarten wir, dass Sie Risikoinformationen mindestens gemäss dem nach schweizerischem Recht erforderlichen Standard offenlegen, und wenn das anwendbare Recht Sie zur Offenlegung von Informationen verpflichtet, die über das nach schweizerischem Recht erforderliche Mass hinausgehen, müssen Sie diese Informationen in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Gesetz bereitstellen.